Aktuelles

 

Tipps für den Tierarztbesuch (lt. Initiative s.m.i.l.e)

  • vereinbaren Sie einen Termin, wenn bestimmte Untersuchungen oder OP`s wie z. B. Kastrationen durchgeführt werden sollen oder Ihr Tier überängstlich, sehr nervös oder aggressiv ist
  • rufen Sie möglichst vorher an, wenn Ihr Tier schwer verletzt, im Schock oder einem anderen lebensbedrohlichen Zustand (Krampfanfall, Kreislaufversagen, Komplikationen während der Geburt) ist, so können Vorbereitungen für eine sofortige Versorgung getroffen werden
  • transportieren Sie einen Notfallpatienten schonend und möglichst zu zweit - beruhigen Sie Ihr Tier - sorgen Sie für eine sichere und bequeme Lagerung - verletzte Gliedmaßen weich und stabil lagern
  • bringen Sie den Impfpass mit
  • helfen Sie Zwischenfälle im Wartezimmer mit anderen Patienten zu vermeiden, indem die Hunde an der Leine geführt werden, Katzen und Heimtiere in geeigneten Transportbehältern mitgebracht werden
  • informieren Sie die behandelnde Tierärztin über Beginn und Dauer der Erkrankung – aufgetretene Symptome – eventuelle Vorbehandlung – bekannte Medikamentenunverträglichkeiten – wenn eine Weiterbehandlung (u.a. Tabletteneingabe) nicht durchführbar ist
  • bringen Sie ggf. Erbrochenes, Kot und Urin mit
  • verhalten Sie sich bitte bei der Behandlung und vor allem bei der Notfallversorgung ruhig und gehen Sie der behandelnden Tierärztin auf Bitten so weit wie möglich zur Hand.

 

Knusprige Hundekekse ( nicht nur zur Weihnachtszeit lecker )

Eine Mischung aus

250g Weizenvollkornmehl,

100g Haferflocken,

150g Apfelmus,

1 Ei, etwas Honig und Sonnenblumenöl

herstellen, Kekse formen und diese auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech bei 180 Grad ca. 15-20 Minuten backen.

( Rp. der Fa. Laboklin GmbH)

 

 

 

Arzneimittelrecht

Sie wollten eigentlich nur „ein“ Medikament kaufen?

Sind Sie nicht (noch nicht) Kunde in der Praxis geht das leider ohne die Vorstellung des tierischen Patienten nicht. Warum? Weil es uns von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist. Die tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV, 1996) regelt den Umgang, also den Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln durch die Tierarztpraxis. Danach ist es uns Tierärzten erlaubt, eine sogenannte Hausapotheke zu führen, wodurch der Umgang mit Medikamenten erst möglich wird. Der Gesetzgeber hat uns Tierärzten jedoch auch gewisse Beschränkungen auferlegt, z.B. in der Frage des Arzneimittelverkaufs. Dieser darf laut Gesetz nur in Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung erfolgen, unabhängig davon, ob Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind.

Sind Sie als Tierhalter mit Ihrem Tier Patient in der Praxis, können Sie ein Medikament z.B. ein Flohmittel oder eine Wurmkur auch ohne erneute Vorstellung des Tieres erwerben, wenn ein Zusammenhang zur letzten Behandlung gegeben ist, d.h. wenn diese nicht ewige Zeiten zurückliegt bzw. der Gesundheitsstatus Ihres Tieres bekannt ist.

Mal ganz abgesehen davon, dass der Gesetzgeber das so will, macht die Vorstellung des Patienten in der Praxis aber auch Sinn. Denn oft wird die Erkrankung vom Tierbesitzer nicht richtig eingeschätzt. Was ist wenn Sie z.B. eine Entwurmung kaufen würden, die nur Rundwürmer abdeckt aber es waren Bandwürmer? Noch schlimmer ist, wenn ein eitriges Auge vermeintlich als Bindehautentzündung mit Augentropfen behandelt würde und in Wirklichkeit wäre eine Zahnfistel die Ursache! Da genau liegt das Problem, wenn Sie nur ein Medikament nach gut dünken gekauft hätten oder in die „ Menschen“- Apotheke gegangen wären.

Warum besser nicht in die „ Menschen“- Apotheke gehen?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel könnten Sie in der Apotheke kaufen. Jedoch sollten Sie wissen, dass Apotheker nicht für Tierarzneimittel ausgebildet sind. Im Studium der Apotheker kommen Tiere nämlich überhaupt nicht vor. D.h. eine fachkompetente Beratung zur Anwendung des Präparates kann nicht erfolgen und schon gar nicht in Bezug auf Nebenwirkungen. Oft führen falsche Dosierungen oder falsche Medikamente (z.B. eine Entwurmung gegen Rundwürmer tötet eben keine Bandwürmer ab!) nicht nur zu keiner Besserung, sondern durch den Zeitverzug sogar zu einer Verschlechterung des tierischen Befindens.

Fazit:
„ Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Tierarzt und nicht Ihren Apotheker“

Frühjahr >> eine günstige Zeit zur Kastration ihrer/es Katze/Kater

Jetzt wo es wieder wärmer wird und die Tage länger werden, sind auch Ihre Vierbeiner wieder viel aktiver und bei den meisten Jungtieren tritt die erste Rolligkeit ein. Deshalb ist es an der Zeit Ihren Liebling zu kastrieren.

Dieser operative Eingriff stellt einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und Fortpflanzungskontrolle Ihres Tieres dar.

Die Vorteile sind:

  • eine längere Lebenserwartung
  • Wegfall bzw. Verringerung des Urinmarkierens und der Territorialkämpfe
  • Stressminimierung
  • Wegfall der Rolligkeit, keine Entstehung der Dauerrolligkeit
  • leichtere Sozialisierung mit Artgenossen
  • die Tiere werden zutraulicher, zahmer, verschmuster und anhänglicher


Sie tragen auch dazu bei, das Problem der Katzenüberbevölkerung aus tierschutzrechtlicher Sicht in Grenzen zu halten.

Den größten Nachteilen einer Kastration, der Neigung zu Übergewicht und dem erhöhtem Risiko der Harnsteinbildung, lässt sich frühzeitig durch eine sofortige Umstellung auf ein geeignetes Futtermittel verhindern. Dazu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Also zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie für Ihr Tier einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie uns Ihr Tier bitte nüchtern (letzte Futteraufnahme am Abend des Vortages, Trinkwasser bleibt stehen).

Was Sie vor einem chirurgischen Eingriff beachten sollten:

  • Hund und Katze sollten 12 Stunden nüchtern sein, um das Narkoserisiko so gering wie möglich zu halten (Ausnahme Notfälle)
  • Wasser sollte ständig verfügbar sein, um das Austrocknen des Körpers zu verhindern und den Kreislauf stabil zu halten
  • Heimtiere müssen immer Nahrung aufnehmen, deshalb gibt’s vor einer OP nur Heu
  • ein kurzer Spaziergang mit dem Hund vor der OP ist zu empfehlen, damit sich das Tier lösen kann
  • am OP-Tag und je nach Art der Operation muss der Patient in der Folgezeit geschont werden, um die Wundheilung nicht zu gefährden
  • trotz eigener Sorgen sollten Sie dies Ihrem Tier nicht spüren lassen, versuchen Sie ruhig zu bleiben und diese Ruhe dem Patienten zu vermitteln

Reisebestimmungen für Hund und Katze innerhalb der EU

Vor jeder Reise sollte man sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren (Konsulate / Botschaften). Die EU-Verordnung 998/2003 regelt die Ein-und Ausfuhr von Hunden und Katzen in haushaltsüblicher Tieranzahl, die nur vorübergehend (bis zu 3 Monaten) ins Ausland mitgenommen werden.

Voraussetzungen für Auslandsaufenthalt :

  • Kennzeichnung der Tiere durch eine Mikrochip ( ISO-Norm 11784 oder 11785), entspricht er nicht der Norm, muss der Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät mitführen
  • der EU-Heimtierausweis
  • eine gültige Tollwutimpfung ( inaktivierter Impfstoff)
  • aktuelle Bandwurmbehandlung ( nicht in allen Ländern)


Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und das die Kennzeichnung vor oder gleichzeitig mit der gültigen Tollwutimpfung erfolgte.

Checkliste für die Reise

  • vermeiden Sie Überhitzung im Auto
  • Zugluft meiden
  • ausreichend Wasser anbieten
  • gewohntes Futter und eigene Näpfe mitnehmen
  • Kontakt mit fremden Artgenossen meiden (Gefahr der Krankheitsübertragung)
  • bei Reisen in südliche Länder Dämmerung meiden, da hier die Schmetterlingsmücken (Überträger der Leishmaniose) besonders aktiv sind

Reiseapotheke

  • evtl. Beruhigungsmittel (nach Absprache mit Tierarzt)
  • Parasitenprophylaxe
  • Zeckenzange
  • Magen-Darm-Mittel
  • Desinfektionsmittel
  • Verbandsmaterial
  • ausreichend Medikamente für bekannte Erkrankungen

Gern stellen wir Ihnen in der Praxis eine Reiseapotheke zusammen.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter eine schöne Reise.