Eine Mischung aus
250g Weizenvollkornmehl,
100g Haferflocken,
150g Apfelmus,
1 Ei, etwas Honig und Sonnenblumenöl
herstellen, Kekse formen und diese auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech bei 180 Grad ca. 15-20 Minuten backen.
( Rp. der Fa. Laboklin GmbH)
Sie wollten eigentlich nur „ein“ Medikament kaufen?
Sind Sie nicht (noch nicht) Kunde in der Praxis geht das leider ohne die Vorstellung des tierischen Patienten nicht. Warum? Weil es uns von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist. Die tierärztliche
Hausapothekenverordnung (TÄHAV, 1996) regelt den Umgang, also den Erwerb, die Herstellung und die Abgabe von Arzneimitteln durch die Tierarztpraxis. Danach ist es uns Tierärzten erlaubt, eine
sogenannte Hausapotheke zu führen, wodurch der Umgang mit Medikamenten erst möglich wird. Der Gesetzgeber hat uns Tierärzten jedoch auch gewisse Beschränkungen auferlegt, z.B. in der Frage des
Arzneimittelverkaufs. Dieser darf laut Gesetz nur in Zusammenhang mit der tierärztlichen Behandlung erfolgen, unabhängig davon, ob Arzneimittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei sind.
Sind Sie als Tierhalter mit Ihrem Tier Patient in der Praxis, können Sie ein Medikament z.B. ein Flohmittel oder eine Wurmkur auch ohne erneute Vorstellung des Tieres erwerben, wenn ein
Zusammenhang zur letzten Behandlung gegeben ist, d.h. wenn diese nicht ewige Zeiten zurückliegt bzw. der Gesundheitsstatus Ihres Tieres bekannt ist.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Gesetzgeber das so will, macht die Vorstellung des Patienten in der Praxis aber auch Sinn. Denn oft wird die Erkrankung vom Tierbesitzer nicht richtig
eingeschätzt. Was ist wenn Sie z.B. eine Entwurmung kaufen würden, die nur Rundwürmer abdeckt aber es waren Bandwürmer? Noch schlimmer ist, wenn ein eitriges Auge vermeintlich als
Bindehautentzündung mit Augentropfen behandelt würde und in Wirklichkeit wäre eine Zahnfistel die Ursache! Da genau liegt das Problem, wenn Sie nur ein Medikament nach gut dünken gekauft hätten
oder in die „ Menschen“- Apotheke gegangen wären.
Warum besser nicht in die „ Menschen“- Apotheke gehen?
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel könnten Sie in der Apotheke kaufen. Jedoch sollten Sie wissen, dass Apotheker nicht für Tierarzneimittel ausgebildet sind. Im Studium der Apotheker
kommen Tiere nämlich überhaupt nicht vor. D.h. eine fachkompetente Beratung zur Anwendung des Präparates kann nicht erfolgen und schon gar nicht in Bezug auf Nebenwirkungen. Oft führen falsche
Dosierungen oder falsche Medikamente (z.B. eine Entwurmung gegen Rundwürmer tötet eben keine Bandwürmer ab!) nicht nur zu keiner Besserung, sondern durch den Zeitverzug sogar zu einer
Verschlechterung des tierischen Befindens.
Fazit:
„ Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Tierarzt und nicht Ihren Apotheker“
Jetzt wo es wieder wärmer wird und die Tage länger werden, sind auch Ihre Vierbeiner wieder viel aktiver und bei den meisten Jungtieren tritt die erste Rolligkeit ein. Deshalb ist es an der Zeit
Ihren Liebling zu kastrieren.
Dieser operative Eingriff stellt einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und Fortpflanzungskontrolle Ihres Tieres dar.
Die Vorteile sind:
Sie tragen auch dazu bei, das Problem der Katzenüberbevölkerung aus tierschutzrechtlicher Sicht in Grenzen zu halten.
Den größten Nachteilen einer Kastration, der Neigung zu Übergewicht und dem erhöhtem Risiko der Harnsteinbildung, lässt sich frühzeitig durch eine sofortige Umstellung auf ein
geeignetes Futtermittel verhindern. Dazu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.
Also zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie für Ihr Tier einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie uns Ihr Tier bitte nüchtern (letzte Futteraufnahme am Abend des Vortages, Trinkwasser bleibt
stehen).
Was Sie vor einem chirurgischen Eingriff beachten sollten:
Vor jeder Reise sollte man sich rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren (Konsulate / Botschaften). Die EU-Verordnung 998/2003 regelt die Ein-und Ausfuhr von Hunden und
Katzen in haushaltsüblicher Tieranzahl, die nur vorübergehend (bis zu 3 Monaten) ins Ausland mitgenommen werden.
Voraussetzungen für Auslandsaufenthalt :
Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und das die Kennzeichnung vor oder gleichzeitig mit der gültigen Tollwutimpfung erfolgte.
Checkliste für die Reise
Reiseapotheke
Gern stellen wir Ihnen in der Praxis eine Reiseapotheke zusammen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem vierbeinigen Begleiter eine schöne Reise.